Arbeitsschutz
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit im Rahmen des Arbeitsschutzes ist ein wichtiger Teil im betrieblichen Gesundheitsmanagement, da hier viele gesetzlich verpflichtende Elemente berücksichtigt werden müssen.
Ziel des Arbeitsschutzes ist es, die Beschäftigten wirksam vor Gefahren und gesundheitlichen Schädigungen zu schützen. Das Arbeitsschutzgesetz gibt grundlegende Gestaltungsprinzipien vor, die als Anleitung für die Planung und Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen und weiteren Schutzmaßnahmen dienen.
Die grundlegenden Prinzipien werden mit Hilfe von Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften und branchenspezifischen Regeln für die jeweiligen Aufgaben und Arbeitsplätze für den Betrieb konkretisiert.
Hilfreiche, vertiefende Informationen bietet die Website der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (www.baua.de).
Gefährdungsbeurteilungen
Zentraler Baustein des Arbeitsschutzes ist die Gefährdungsbeurteilung. Sie stellt die Grundlage für ein systematisches und erfolgreiches Sicherheits- und Gesundheitsmanagement dar.
Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Unfallverhütungsvorschrift “Grundsätze der Prävention” (DGUV Vorschrift 1) sind alle Arbeitgeber – unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Der Arbeitgeber kann die Gefährdungsbeurteilung selbst durchführen oder externe, fachkundige Personen beauftragen. Die Verantwortung für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und die Umsetzung der Ergebnisse bleiben jedoch beim Arbeitgeber.
Wie die Gefährdungsbeurteilung durchzuführen ist, ist im Gesetz nicht detailliert festgeschrieben, es werden nur Grundsätze benannt. Das bedeutet, dass es keinen “richtigen” Weg für die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung gibt. Eine Gefährdungsbeurteilung ist für jede ausgeübte Tätigkeit bzw. jeden Arbeitsplatz erforderlich. Dabei wird sowohl die physische als auch die psychische Gefährdung eingeschätzt. Es wird die Tätigkeit an sich auf ihr Gefährdungspotential beurteilt, nicht etwa die derzeitig mit der Aufgabe betraute Person!